Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Bereich Pferde, Reiten, Kutsche

Jeder der sich auf dem Reiterhofgelände einschließlich der Koppeln aufhält, muss sich an die AGBs halten!
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Der Reitschüler/Pächter erkennt mit erfolgter Buchung diese Bedingungen als verbindlich an.

1. Allgemeines

Reiten ist auf unseren Ponys und Pferden nur mit Reithelm gestattet.
Jeder Reiter muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
Der Aufenthalt auf dem Reiterhof, der Umgang mit allen Tieren, das Reiten und jede Art der Betätigung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr!
Für verschmutzte, beschädigte, vergessene oder verloren gegangene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet.
Das Rauchen ist im gesamten Stallgebäude und auf dem Stallgrundstück untersagt.
Von Besuchern und Reitern wird während des Reitbetriebes R U H E erwartet.
Der Putzplatz ist stets sauber zu verlassen.
Das Sattelzeug und Zubehör sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln.
Nach dem Gebrauch ist das Sattelzeug unverzüglich in die Sattelkammer zurück zu hängen.

Den Hinweisen und Anordnungen des Reiterhofpersonals zum Betriebsablauf ist Folge zu leisten. Die Gäste verpflichten sich, den Anweisungen des Reitlehrers und der Helfer bezüglich der Pferde und auf dem Pferd nachzukommen. Sie dienen einer reibungslosen Organisation sowie der Sicherheit der Teilnehmer.

Für Kinder unter 7 Jahren ist das Betreten des Stalles und der Pferdeboxen ohne Begleitung der Eltern oder einer adäquaten Aufsichtsperson untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.

Für Kinder gelten außerdem folgende Richtlinien hinsichtlich des Verhaltens auf dem Gelände des Reiterhofes:

  • das eigenmächtihe Besteigen von Maschinen, Böden, Heu- und Holzstapel ist nicht gestattet
  • das Verlassen des Reiterhofes ohne Inkenntnissetzung einer weisungsbefugten Person und / oder die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist nicht gestattet.


2. Ponycamps, Reiterwochenenden, Lehrgänge, Wochenenden, Ausflüge
entfällt

3. Reitunterricht

nach Absprache!


4. Weide- / Pensionsvertrag

Zahlungen für Weide- bzw. Pensionsverträge sind monatlich im Voraus bis zum 6. eines jeden Monats via Überweisung zu entrichten.
Pächtern wird empfohlen, die Weide und die Einzäunung zu besichtigen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Der Reitstall ist berechtigt, die Kosten für Zufutter, Wurmmittel und Schmiedearbeiten in Rechnung zu stellen.
Pächter haben schriftlich zu erklären, dass Ihr Tier / Ihre Tiere mit anderen Tieren verträglich und frei von ansteckenden Krankheiten sind.
Ist dies im Nachhinein nicht der Fall, haftet der Pächter für alle Folgeleistungen und Kosten!

Der Reitstall ist berechtigt, das Tier im Bedarfsfall auf andere Weiden umzutreiben und mit anderen Tieren zusammen zu lassen.

5. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss hat schriftlich zu erfolgen.
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % fällig, die innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen / zu überweisen ist.  Diese Anzahlung wird auf die Gesamtsumme angerechnet und wird im Rücktrittsfall / bei Stornierung nicht erstattet.
Bei Kurzrücktritt (3 Arbeitstage) sind 50 %, bei 2 Tagen oder weniger 75 % des vereinbarten Preises an den Reitstall zu bezahlen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. vorzeitiger Abbruch einer Reitstunde) werden grundsätzlich nicht erstattet.
Sollte ein Vertrag durch nicht vorhersehbare, höhere Gewalt (Unwetter, Katastrophen, Epidemien, Pferdeseuchen, innere Unruhen, Krieg) nicht zustande kommen, sind sowohl Veranstalter als auch der Buchende von jeglichen Vertragsbedingungen befreit.
Sollte ein gebuchtes Event aus vom Reitstalls zu verantwortenden Gründen nicht zustande kommen, werden bereits geleistete Zahlungen in vollem Umfang zurückgezahlt. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen.

6. Zahlungsweisen


Anzahlung und Restzahlung können in bar oder per Überweisung getätigt werden.
Schecks werden von uns nicht anerkannt. Kartenzahlung ist nicht möglich.

7. Haftung

Das Reiten auf unserer Anlage wie auch auf unseren Pferden geschieht auf eigene Gefahr.
Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich der Reitstall verantwortlich zeichnet.
Eine Teilnahme an der durch uns organisierten Events ist nur möglich, wenn das Vorhandensein einer Krankenversicherung durch Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft (Card genügt) nachgewiesen wird.
Wir empfehlen im Übrigen den Abschluss einer Unfallversicherung.
Die Eltern sind für Geschwisterkinder und deren Aufsicht selbst zuständig und haftbar.
Der Firma haftet bei Veranstaltungen (z.B. bei Ponycamps) im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

Die Teilnahme am Reitunterricht/Ausritt erfolgt auf eigene Gefahr. Die Firma Uhlmann weist darauf hin, dass sie für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht/Ausritt oder dem Beritt eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Die Firma hat keine Haftpflichtversicherung für in Pension genommene Tiere abgeschlossen.
Pächter haben bei Abschluss eines Weide- oder Pensionsvertrages die Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung für Ihre Tiere auf Ihre Rechnung und Namen abzuschließen.
Der Reitstall haftet, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für keinerlei Schäden, die während der Vertragszeit an oder durch das Tier des Pächters aus welchen Gründen auch immer, entstehen.
Ein Recht zur Auf- bzw. Anrechnung der Weide- bzw. Pensionsbeiträge besteht grundsätzlich nicht.
Der Pächter stellt den Reitstall von eventuellen Tierhalter- bzw. Tierhüterhaftungsansprüchen gemäß §§ 883, 834 BGB, die wegen des Tieres von Dritten geltend gemacht werden, frei.
Es wird im Betrieb keine Haftung bezüglich eventueller Unfälle, Verluste oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Pensionspferde, Diebstahl oder sonstiges gegenüber Pferden, Personen oder anvertrautem Gut verursacht werden, übernommen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse sind in jedem Fall der Sitz des Reitstalls in Barnin. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit dem Leistungsanbieter Jana Uhlmann
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die hierfür vorgesehenen Bestimmungen in Kraft. Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.


Barnin 11. Januar 2013

Jana Uhlmann 
Seestr. 4
D-19089 Barnin